Traupfennig

Traupfennig
∙Trau|pfen|nig, der (landsch.): Gebühr für die Trauung: denn keimende Ehen - und um eine solche schien es ihr sich denn doch hier zu handeln - schon um des daneben keimenden -s für ihren Mann, den Pastor, pflegte sie nicht zu stören (Storm, Schimmelreiter 58).

Universal-Lexikon. 2012.

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